Der
„Ausreißer“, Grazer Wandzeitung beschäftigte sich in der 3. Nummer mit
„Konsum und Werbung“: http://kig.mur.at/
Der
„Buy Nothing Day“ (Kauf-Nix-Tag) am 27. November ist ein
weltweiter Aktionstag für ein bewusstes Konsumverhalten.
„Die
Idee dahinter ist, dass sich jeder mal eine Pause vom alltäglichen
Shopping-Terror gönnt, um mal zu sehen womit man seine Zeit außerdem so
verbringen kann, um ein Zeichen zu setzen, um nachzudenken und sich zu
informieren.“...
http://buynothingday.narra.de/
Verbilligte
Kleidung, Haushaltswaren, Spielsachen etc.:
Der
Caritas gespendete und gut ausgesuchte Textilien wie andere Gebrauchsgegenstände
und Möbel werden in den
„Carla“-Geschäften der Caritas zu äußerst günstigen Preisen
angeboten. Die Mittel aus dem Verkauf kommen direkt diversen Hilfsprojekten der
Caritas zugute...
Der
VinziShop in Graz-Eggenberg, in dem jedEr herzlich willkommen ist,
verkauft Sachspenden, die abgeben werden und verfügt so über eine große Auswahl
an Kleidungsstücken, Schuhen, Büchern, Kinderspielzeug, Bettwäsche und diversen
Haushaltswaren.
Mit
dem Erlös aus dem Verkauf der „Sachen, die zum 2. Mal Freude machen“ werden die
Einrichtungen der Vinzenzgemeinschaft Eggenberg
unterstützt...
Second-Hand-Kleidung
gibt es auch in Humana-Geschäften, der Erlös fließt in
Entwicklungshilfe-Projekte...
Verbilligte
Lebensmittel:
Im
VinziMarkt in Graz-Eggenberg werden zum Verzehr geeignete
Lebensmittel aus Supermärkten, welche bisher einfach weggeworfen wurden zu einem
Maximalpreis von 30 % des Normalwertes verkauft.
Einkaufsberechtigt
sind alle sozial schwachen GrazerInnen, die allein nicht über mehr Einkommen als
700 € / Monat, bzw. zu zweit 1000 €, zuzüglich 70 € pro Kind
verfügen...
Ebenfalls zu
empfehlen ist der SOMA-Laden in der Grazbachgasse 50.
Volkshochschulkurse: 90 % Ermäßigung für Arbeitslose (Bescheid
vom AMS mitnehmen)
Stadtbücherei
Graz: Arbeitslose zahlen
einen ermäßigten Jahres-Mitgliedsbeitrag (5 Euro), es können bis zu 10 Medien 4
Wochen lang kostenlos entlehnt werden.
http://www1.graz.at/stadtbibliothek
Gleiches gilt für
die Mediathek (5 Medien/1 Woche)
Arbeitslose,
MindestsicherungsbezieherInnen, Pflegegeld-EmpfängerInnen, PensionistInnen,
gehörlose oder hörbehinderte Menschen, Schüler- oder StudienbeihilfebezieherInnen
können um Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr ansuchen. Weiters
kann um einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt (bei drei Handy-Anbietern:
rd. 25,- EUR pro Monat bei Wertkartenhandy) angesucht werden. Mehr Infos unter: http://www.orf-gis.at/
Rezeptgebührenbefreiiung:
Bei
der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse kann ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung
wegen sozialer Schutzbedürftigkeit gestellt werden. Dafür gelten folgende
Einkommensgrenzen:
Wohnbeihilfe:
Maßgeblich für
die Höhe der gewährten Wohnbeihilfe ist immer das Einkommen (Arbeitslosengeld)
des Vorjahres! Als Einkommen gilt das Gesamteinkommen (netto) aller in einer
Wohnung lebenden Personen. Bestimmte Leistungen (z.B. Familienbeihilfe)bleiben
bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende PensionistInnen
bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt.
http://www.verwaltung.steiermark.at/
(Dienststellen:
Wohnen – Wohnbauförderung)
Verlängerung
der Familienbeihilfe für arbeitslose Jugendliche:
Arbeitslosen
Jugendlichen zwischen dem 19. und 21. Lebensjahr wird, sofern sie beim
Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend und ohne Bezüge gemeldet sind, die
Familienbeihilfe weiterbezahlt. Das monatliche Einkommen des Jugendlichen darf
nicht höher als 296,20 Euro (Wert 2002) betragen.
Kinderbetreuungsbeihilfe:
Für
Mütter und Väter, die im Rahmen der Arbeitsmarktförderung ein
Beschäftigungsverhältnis eingehen oder eine Schulung besuchen und ihre Kinder
(unter 15 Jahre) gleichzeitig in Betreuung geben oder deren wirtschaftliche
Verhältnisse sich trotz Berufstätigkeit grundlegend verschlechtert haben.
Das
monatliche Familieneinkommen darf den Grenzbetrag von 1.676 Euro brutto
(Alleinstehende) bzw. 2.438 Euro (Lebensgemeinschaften) nicht überschreiten. Als
Einkommen zählen auch Alimente, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus
selbständiger Tätigkeit, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz,
Teilzeitkarenzgeld, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes,
Gründungsbeihilfe sowie Renten und Pensionen.
Die
Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden, die Förderungsdauer je Kind
kann bis zu 156 Wochen betragen.
Der
Antrag kann beim AMS gestellt werden und ist an ein Beratungsgespräch mit
dem/der BetreuerIn gebunden.
Gewerkschaftsmitglieder
bekommen
bei Arbeitslosigkeit eine monatliche Unterstützung von ihrer Gewerkschaft (Höhe
hängt vom Mitgliedsbeitrag ab, ab 2-jähriger Mitgliedschaft)
Weitere
nützliche Infos gibt es in der Sozialbroschüre der KPÖ Graz, als
download (pdf) unter:
Eine
alphabetische Gesamtliste sozialer Angebote und Leistungen in der Steiermark mit
zahlreichen links gibt es auf der Seite http://www.soziales.steiermark.at/
(Sozialserver
des Landes).
...bietet
verschuldeten Einzelpersonen, Familien und Haushalten Hilfe zur Selbsthilfe an,
um die Ver- bzw. Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern. Kostenlose und
vertrauliche Beratung sowie Unterstützung bei außergerichtlichen und
gerichtlichen Lösungen...
http://www.schuldnerberatung.at/
Geht die Waschmaschine kaputt, wird eine teure Reparatur für arbeitslose Menschen zum Problem. Es gibt aber andere Möglichkeiten des Tausches, im Talente-Tausch-Kreis wird nicht gegen Geld getauscht sondern gegen Zeit (bzw. Tätigkeiten, z.B. eine Stunde Babysitten gegen eine Stunde Reparaturtätigkeit). Nähere Infos unter http://talentetauschgraz.tripod.com/
Ein
Zuverdienst bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“
ist möglich (keine Kürzung/Streichung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe),
Beschäftigung dem AMS melden! Gilt für alle Arten von Arbeits-Verträgen. Für
Werkverträge besteht ab einer gewissen Einkommenshöhe eine zusätzliche
Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft!
Details zu prekären Arbeitsverträgen siehe Seite „job finden“.
Wer
weniger als € 15.770,-- brutto im Jahr verdient, hat Anspruch auf die
Negativsteuer, sofern er/sie Beiträge zur Sozialversicherung
zahlte.
Bis
zu € 110,-, je nach Höhe des Einkommens werden vom Finanzamt
rückerstattet.
Das
Formular L1 (Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) ist im
Internet downloadbar oder beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erhältlich. Der
Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt
einzubringen.
Der
Antrag kann für die letzten 5 Jahre mit dem jeweiligen Formular für das
entsprechende
Jahr gestellt werden.
http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=L1
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