Häufige Probleme mit dem AMS
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Zwang seitens des AMS statt gegenseitiger Vereinbarung
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Verpflichtende Zuteilung zu unsinnigen / schlechten Kursmaßnahmen
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Verpflichtende unsinnige /
unerwünschte Bewerbungen
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Autoritäre AMS-BetreuerInnen oder "Maßnahmen"-TrainerInnen
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Bezugssperren ohne oder ohne rechtsgültigen Bescheid
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sonstige? Mitteilungen an: 069981
537 867 oder mob.arbeit@web.de
Wie kann ich mich dagegen wehren?
kurz gesagt:
# Manchmal hilft, dass mensch
seinIhre Rechte kennt. (siehe unten: Beratung) Das AMS
hält sich teilweise keineswegs an die geltende Rechtslage: Einige Fälle
sind von Obersten Gerichten klargestellt. Siehe z.B die umfangreiche und ständig
aktualisierten Darstellungen auf soned.cc.
# Immer wieder ist's freilich
eine Abwägungs-, Wertungsfrage, die erst gerichtlich geklärt werden
müsste: das Risiko trägt dabei, wie gehabt, der/die Schwächere
(der/die LeistungsempfängerIn) - es lebe unser ach so
soziales System ...
# Zugegebenerweise erlaubt das
geltende Recht dem AMS einige (zu viele) der oben angeführten (Zwangs)Aktionen.
Dies gilt z.B. auch bei der "Betreuungsvereinbarung" [neuerdings:
"Betreuungsplan"] zwischen AMS und Arbeitslosem/r (ACHTUNG:
Wo Vereinbarung
drauf steht, ist Zwang
drin). Manchmal hilft auch persönliches Intervenieren bei AMS-AbteilungsleiterIn,
-ChefIn oder -Ombudsstelle ...
! Insbesondere
bei Fragen zur geltenden Rechtslage empfehlen wir parallel das Beratungsangebot
der AK - Steiermark
!
sowie unsere Einzel-/Erst-Beratung
von Betroffenen für Betroffene ...
[woDT]
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